Hintergrund der Hebammenproblematik

Hebammen haben nicht nur das Können, sondern auch die gesetzliche Befugnis, physiologische Schwangerschaften, Geburten und Wochenverläufe eigenständig zu betreuen. Ihre Arbeit umfasst die gesamte Lebensphase von der Familienplanung bis zum Ende der Stillzeit. Fehlende oder falsche Informationen über physiologische Schwangerschaften, Geburten und die Wochenbettzeit führen in einer Gesellschaft, die Sicherheit für ein erreichbares Ziel hält, zu einem marktfähigen Zustand: Unsicherheit. Hebammen betonen die Kehrseite der Angst: das Vertrauen in die potenzielle Eigenständigkeit des Einzelnen und die Elemente des Lebens.

Einkommenssituation und ihre Folgen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat 2015 für alle Hebammen einen durchschnittlichen Stundensatz von 7,50 Euro ermittelt. Dieser Wert ist vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigt worden. Seitdem gab es keine nennenswerte Gebührenerhöhung seitens der Krankenkassen. Damit bewegt sich die Hebammentätigkeit abzüglich Kosten für Arbeitsmaterial, Administration, Sozialversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Qualitätsmanagement und Steuern fast schon im Bereich des Ehrenamtes. Weil sie die hohen Kosten nicht mehr tragen können, hat sich die Anzahl der freiberuflich arbeitenden Hebammen  dramatisch verringert. In einigen Regionen kann deshalb keine außerklinische Geburtshilfe mehr angeboten werden, Geburtshäuser schliessen aufgrund von Personalmangel, schwangeren Frauen finden keine Nachsorgehebamme mehr.
Für die Frauen bedeutet das: Sie haben keine Wahl. Auch in Kliniken werden Hebammenstellen gestrichen, um Personal einzusparen. Die Frauen müssen damit rechnen, während der Geburt allein gelassen zu werden, weil die Hebammen mehrere Gebärende gleichzeitig betreuen. Und Beleghebammen, die Frauen in 1:1-Betreuung in die Klinik begleiten könnten, sind nur noch schwer zu finden. Grund: Ihr Hauptaufgabenfeld ist finanziell unrentabel.

 Gesetzliche Situation

Fehlende Hebammenhilfe während der Geburt ist gesetzwidrig, da zu jeder Geburt per Gesetz eine Hebamme hinzugezogen werden muss.

Fehlende Wahlfreiheit ist nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2010 menschenrechtswidrig.

Versicherungssituation

Seit Jahren steigt die Prämie für die berufliche Haftpflichtversicherung der nicht angestellten, geburtshilflich arbeitenden Hebammen. „Wir beobachten, dass immer mehr Kolleginnen die Geburtshilfe aufgeben“, sagt Katharina Jeschke vom DHV bereits im Jahr 2013. Sie berichtete damals, dass allein 2013 5 bis 10% der freiberuflichen Hebammen aus der Geburtshilfe ausgestiegen sind.
Zum Vergleich: 2013 lag die Haftpflichtprämie für Hebammen bei 1352 Euro. Im Jahr 2023 bei über 12000 Euro!
Mittlerweile können Hebammen zwar beim Spitzenverband der deutschen Krankenkassen (GKV) für einen Teil der Versicherungssumme zweimal jährlich einen Antrag auf Rückerstattung stellen, die Vorfinanzierung der Versicherungskosten belastet aber weiterhin imens.
Berufseinsteigerinnen und Kolleginnen, die nur wenige Geburten im Jahr begleiten, werden so zunehmend aus der Geburtshilfe gedrängt.

Neben der ausserklinischen Arbeit ist auch die klinische Geburtshilfe betroffen: Zum einen die Arbeit der Beleghebammen, die in Kliniken auf freiberuflicher Basis tätig sind. Aber auch die Arbeit der Hebammen, die in einem angestellten Verhältnis einer Klinik arbeiten. In vielen Fällen sind diese von ihrem Arbeitsgeber unterversichert und müssen sich zusätzlich über die Gruppenhaftpflichtversicherung absichern.

Weitere Informationen

Deutscher Hebammenverband

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Telefon: 040 32846509
E-Mail: elbhebammen@web.de

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Der Verein „Gesunder Start e.V“ dient der Unterstützung und Erhaltung des Zentrums für Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit, der ausserklinischen Geburtshilfe und dem Erhalt des Hebammenhandwerks. Mehr Infos über den Verein  bekommst Du hier.